BVfK-Wochenendticker 30. November 2019

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Kampf gegen unseriöse Marktteilnehmer.

 

Dominieren Lockvogelanbieter das Netz?

 

Originellen Ideen, Serienmäßiges oder Obligatorisches gegen Aufpreis zu verkaufen sind keine Grenzen gesetzt. 

 

„Da klaut mir einer jeden Tag meine potentiellen Erträge!“

 

Wirksam gegen unlauteren Wettbewerb: BVfK, ZLW und Wettbewerbszentrale.

 

Einmalig: BVfK-Beschwerdestelle gegen Internetschummler.

 

40 Jahre Reinking/Eggert Der Autokauf.

Heute erschienen – schon in der BVfK-Bibliothek!

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 52 - Tipps zum Selbermachen: Wie Ihre Unternehmens-Webseite besser bei Google gefunden wird.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Aktuelle Informationen der BVfK-Rechtsabteilung zur INTEC AG.

 

Termine:

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag.

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen".

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

„Wenn mir Großhändler verlockende Angebote schicken, schaue ich erst einmal bei den Kollegen A. und M. nach, ob diese Modelle dort auch im Programm sind. Wenn ja, steige ich aus, denn deren Preise lassen sich bei normaler Kalkulation nicht halten, da sie meist eher unter EK, als darüber liegen.“

Wenn solche Klagen zunehmen und sogar von Händlern kommen, die gewöhnlich über die besten Einkaufsquellen verfügen, dann ist Gefahr in Verzug, denn der Markt verschiebt sich gerade wieder einmal in die falsche Richtung und zwar zu Gunsten der Lockvogelanbieter, denen so gelingt, das Netz zu dominieren. Der Anfang vom Ende wettbewerbskonformen und fairen Wettbewerbs, denn am Ende kommt niemand umhin mitzumachen, wenn dem Treiben nicht Einhalt geboten wird.

Wer sich nun fragt, warum man den „sauberen“ Kollegen nicht einfach eine Abmahnung schickt, dem ist zu entgegnen, dass die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs umso schwieriger wird, je weniger offensichtlich getrickst wird. Die zusätzlich verlangten Aufpreise für Obligatorisches werden nicht mehr in der Anzeige erwähnt, sondern fließen erst später ins Gespräch mit dem unlauter geangelten Kunden.

Die Aufgabe, letztendlich zu einem höheren Verkaufspreis zum Abschluss zu kommen, hat inzwischen meist der Berater am Telefon übernommen. „Tut mir leid, das Fahrzeug ist gerade verkauft worden...“ heißt es dann gerne mit übertriebener Herzlichkeit, um dann schnell einzuflechten, dass man/Kunde ein Riesenglück hat, da man tatsächlich noch das letzte Exemplar im System entdeckt hat. Man könne es allerdings nur für wenige Stunden reservieren, die Nachfrage sei riesig … „die gehen wie geschnitten Brot!“

Irgendwann erfährt der geschickt umgarnte Kunde dann schließlich, dass der Traumwagen „…in unserer Filiale in Berlin“ stehe. Man können ihn gerne kommen lassen, wofür dann zusätzliche 600 € Überführungskosten, sowie ein deftiger Aufpreis für eine eigentlich nicht aufpreispflichtige Farbe fällig würden werden.

Originellen Ideen, Serienmäßiges oder Obligatorisches gegen Aufpreis zu verkaufen sind keine Grenzen gesetzt. Am Ende holt der geschickte Verkäufer auf diese Weise mindestens die 1.000,- € heraus, die bei der Internet-Preisangabe fehlten und mit der man sonst nicht das Ranking, wie auch den Kunden erobert hätte. Der wäre nämlich sonst bei einem korrekten Anbieter gelandet, den man zuerst im Internetranking nach unten „geschoben“ hat.

Doch nicht nur das: Lockvogelmethoden ziehen nicht nur die Kundschaft ab, sie drücken auch das gesamte Preisniveau und beschneiden so den Händlern zusätzlich die Gewinne.

Ein zwar unmerklicher Prozess, der allerdings nichts anderes bedeutet, als wenn einem jemand regelmäßig in die Kasse greift, denn die wird trotz gut laufender Konjunktur nicht voller. Es ist wie mit einem unerkannten Virus: Erst wenn der Körper deutlich geschwächt ist, beginnt man die Ursachen zu suchen und kann nur hoffen, dass es nicht zu spät ist, bzw. die Abwehrmaßnahmen helfen.

Das Penizillin zur Wiederherstellung eines fairen und gesunden Wettbewerbs liefern unter anderem die Verbände BVfK, ZLW und Wettbewerbszentrale, doch die werden in der Regel nur tätig, wenn sich der Patient auch meldet und das am besten rechtzeitig.

Und hier liegt eine der wichtigsten Ursachen für die Probleme: Die kranken Patienten erkennen entweder die Ursachen nicht oder halten die Schummeleien für Kavaliersdelikte. Andere wiederum resignieren oder greifen zum letzten Mittel und platzieren selbst Lockvogelangebote. Die Folgen sind Drogen-ähnlich: Das Geschäft kommt in Schwung, die Stimmung hellt sich auf und alle Sorgen sind vergessen – jedenfalls so lange, bis sich das Rad des gegenseitigen Unterbietens mit unrealistischen Dumpingpreisen immer schneller dreht und am Ende der unkontrollierte Kollaps steht.

Daher kann und muss die Initiative vom Handel ausgehen. Jeder möge sein Umfeld kritisch betrachten, seine eigene Situation prüfen und im Zweifel erkennen: „Da klaut mir einer jeden Tag meine potentiellen Erträge!“

Dann gilt es zu handeln und dazu schaltet man am besten besagte Verbände ein. Ganz einfach funktioniert dies übrigens beim BVfK bei der für jeden öffentlich zugängigen BVfK-Beschwerdestelle gegen Internetschummler.

Damit kann man ganz einfach dafür sorgen, dass wir wieder einmal alles tun für:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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40 Jahre Reinking/Eggert Der Autokauf

Heute erschienen – schon in der BVfK-Bibliothek!

Was 1979 mit ca. 500 Seiten begann, hat in 40 Jahren zunehmend an Umfang und Gewicht gewonnen: Das 1556 Seiten starke Nachschlagewerk bringt gut 2,2 kg auf die Waage und manchen Autohändler vor Gericht ins Schwitzen. Der BVK hat in den vergangenen Jahren mit dazu beigetragen, dass die Gerichte weniger vorurteilsbehaftet mit Autohändler umgegangen sind und so finden sich in der Bibel des Autokaufrechts zunehmend auch Entscheidungen und Kommentierungen, die dem Bemühen um Ausgewogenheit Rechnung tragen.

Die Neuauflage dieses vor 40 Jahren erstmals erschienen Klassikers bringt in punkto Rechtsprechung den Kauf und Leasing Teil in gewohnter Art und Weise auf dem neuesten Stand. In seiner Detailliertheit nach wie vor konkurrenzlos beantwortet das Werk nahezu jeder Frage des komplexen Themenkreises.

Neu in der 14. Auflage:

- Die Reform des kaufrechtlichen Mängelrechts per 1.1.2018

- Das neue Messverfahren WLTP (Ablösung des alten Testzyklus NEFZ),

- Weiterentwicklung der Rechtsprechung im sogenannten Dieselskandal,

- weitere Weg weisende BGH Entscheidungen und aktuelle OLG Judikatur,

- technische Entwicklungen und deren haftungsrechtliche Konsequenzen: automatisierte Fahrzeuge, Elektroautos,

- rechtliche Auswirkungen der jüngsten Skandale in der Automobilindustrie.

Autoren:

- Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt, Köln;

- Dr. Christoph Eggert, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf a. D.;

- Eva Maria Hettwer, Rechtsanwältin Kanzlei Mielchen und Collegen, Hamburg.

Verlag: Luchterhand, Köln

Auflage: 14. Auflage 2020

Erscheinungsdatum: 30.11.2019

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Unabhängigkeitserklärung Teil 52 - Tipps zum Selbermachen: Wie Ihre Unternehmens-Webseite besser bei Google gefunden wird.

Google bewertet aufgrund von eigenen Analysen des Benutzerverhaltens ständig einige Faktoren neu, was dazu führt, dass Ihre Seite vielleicht heute noch gut gefunden wird, was morgen aber schon anders aussehen kann. Es gibt jedoch ein paar Dinge, auf die man grundlegend achten sollte und bei denen man auch ohne tiefgreifende Kenntnisse selbst Hand anlegen kann, um sich gut in der Google-suche zu platzieren.

Interne Links verwenden.

Wenn Sie selbst die Texte Ihrer Internetseite schreiben, verwenden Sie sogenannte interne Links, mit denen Sie auf andere relevante Inhalte Ihrer Seite verweisen.
Beispiel: Sie erwähnen in einem "Über uns"-Text, dass Sie auch Reifen anbieten. Dann verlinken Sie doch das Wort Reifen zu der Seite, auf der alles darüber zu lesen ist.
Seiten mit internen Links, werden von Google stärker beim Crawlen beachtet.

Doppelte Inhalte vermeiden.

So etwas passiert sogar relativ häufig, zum Beispiel beim aktualisieren von Inhalten oder wenn mehrere Personen Texte mit gleichen Inhalten verfassen. Behalten Sie Ihre Beiträge im Blick, um doppelte Inhalte zu vermeiden.

Überschriften und Texte.

Oft unterschätzt oder missachtet, jedoch ein sehr wichtiger Faktor in Sachen Lesbarkeit. Man beginnt mit einer H1-(Seiten)Überschrift und verwendet dann H2-Zwischenüberschriften.Wenn innerhalb der Zwischenabschnitte noch weitere Unterbereiche sind, verwendet man dafür dann eine untergeordnete H3-Überschrift und so weiter.

Schreiben Sie kurze, gut zu lesende Textabschnitte mit Überschrift und achten Sie darauf, dass die Überschrift den Inhalt des Textabschnitts beschreibt. Nicht nur Google, sondern auch andere Suchmaschinen mögen gut strukturierte Texte zum Crawlen. Natürlich finden sich auch Menschen (um die geht es ja hauptsächlich) mit gut aufgebauten Inhalten besser zurecht.

Keine Lust zum selber machen?

Sollten Sie noch keine eigene Webseite betreiben, können Sie eine Händlerwebseite  schon ab 500 EUR bei Ihren BVfK-Digital-Spezialisten in Auftrag geben. Dazu steht Ihnen eine Seite in Ihrem BVfK-Mitgliederbereich zur Verfügung, über die Sie uns alle relevanten Daten bequem online übermitteln können. 

Ein erholsames Wochenende wünscht

Ihre BVfK-IT

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Aktuelle Informationen der BVfK-Rechtsabteilung zur INTEC AG

In Ergänzung zu unserem Bericht im BVfK-Wochenendticker vom 09. November 2019 (Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an). möchten wir kurz über den derzeitigen Stand der steuerrechtlichen Bewertung der BVfK-Rechtsabteilung berichten:

Der BVfK rät davon ab, dem Vorschlag der INTEC zur Umstellung von Umsatzsteuer auf Versicherungssteuer vorschnell zuzustimmen, bzw. dazu, diesem Vorhaben zunächst zu widersprechen, da zuvor eine Vielzahl steuer- und zivilrechtlicher Fragen zu klären sind.

Grund für die Rechnungskorrektur durch die INTEC, die bei betroffenen Kfz-Händlern zum Verlust bereits gewährter Vorsteuerguthaben führen kann, ist ein Urteil des Finanzgerichts Köln, welches von Experten kritisch gesehen wird. Die erkennenden Richter gelangten in den Urteilsgründen zu überraschenden Bewertungen und Auslegungen, die teilweise womöglich im Widerspruch zu in der Vergangenheit ergangenen gerichtlichen bzw. höchstrichterlichen Entscheidungen stehen.

Darüber hinaus sind neben den Rechtsverhältnissen zwischen der INTEC und ihren Händlern eine Vielzahl weiterer rechtlicher Beziehungen, wie etwa zwischen den Händlern und ihren Kunden oder deren zuständigen Finanzämtern betroffen. Es ist dabei auch durchaus möglich, dass der Sachverhalt von den jeweils zuständigen Finanzbehörden anders bewertet werden könnte. Genauso kann es in diesem Zusammenhang zu Entscheidungen anderer Finanzgerichte kommen, die vom Urteil des Finanzgerichts Köln in wesentlichen Punkten abweichen.

Alles in allem ergibt sich aus dem Sachverhalt für die betroffenen Kfz-Händler hinsichtlich der Rechtsfolgen eine mögliche Bandbreite von schadloser Erledigung der Angelegenheit bis hin zu finanziellen Folgen, die sogar größer sein können als der Verlust des Vorsteuerabzugs.

Wegen der Besonderheit und Vielschichtigkeit der zu prüfenden Fragen greift der BVfK, wie auch in der Vergangenheit, nunmehr auf die Kompetenz der Fachleute der renommierten Kanzlei Flick Gocke Schaumburg (www.fgs.de) zurück und bearbeitet die zur Prüfung vorgelegten Einzelfälle in Zusammenarbeit mit dieser Kanzlei.

Betroffene BVfK-Mitglieder wenden sich bitte an die rechtsabteilung@bvfk.de

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

 23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

Jetzt anmelden: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen"

Jetzt anmelden: https://www.bvfk.de/anmeldung-bvfk-jubilaeumskongress-2020/

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